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ASTROX GmbH - Horoskope und mehrDas echte, registrierte Grundstück auf dem MondDer Mond - uns so nah und doch unerreichbar...
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Die Zeitschift Spiegel
In seiner aktuellen Ausgabe vom 2.2.04 berichtet die Zeitschrift "Spiegel" auf einer vollen Seite über den Mondmakler.
Bericht im Spiegel über den Mondmakler
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§§ Rechtliches zum Kauf §§

Wie kann jemand ganz legal Besitzer eines Mondgrundstückes oder eines anderen Grundstücks im All werden ?

1.) Eine Gesetzeslücke machts möglich.
Als erste Schritte in der Raumfahrt unternommen wurden, verabschiedeten die Vereinten Nationen ein Gesetz namens "Outer Space Treaty" von 1967.
Es besagt, dass keine Regierung Besitz an extraterristischen Grundstücken (wie z.B. dem Mond, Mars, Venus) haben darf.

Das "Outer Space Treaty" spricht jedoch nur von Regierungen - nicht von Privatpersonen oder Firmen.
Im Jahre 1980 entdeckte Herr Dennis Hope aus den USA diese interessante Lücke. Dabei half ihm ein amerikanisches Gesetz aus der Pionierzeit:
Wer ein Stück Land für sich beansprucht, muss es ins Grundbuchamt eintragen lassen - widerspricht dann acht Jahre lang niemand, gehört es dem Antragssteller.

Herr Hope liess sich also die Eigentumsrechte am Mond im Grundbuchamt von San Francisco eintragen. Gleichzeitig sandte er ein Schreiben an die Vereinten Nationen und die Sowjetunion und informierte über seine originelle Aktion.

Acht Jahre später war immer noch kein Widerspruch eingegangen - und somit ist Herr Dennis Hope (derzeit wohnhaft in Nevada, USA) einziger Mensch auf der Welt, auf den der Mond eingetragen ist.

Verrückt, aber wahr.

Die ASTROX GmbH hat sich von Herrn Hope ein sehr grosses Stück Land auf dem Mond gekauft, geteilt, und bietet es nun interessierten Menschen im deutschsprachigen Raum an.

Zudem nutzt sie die immer noch vorhandene Gesetzeslücke im Hinblick auf Grundstücke auf Mars und Venus ebenfalls für diese tolle Idee.

So können auch Sie stolzer
Grossgrundbesitzer ausserhalb der Erde werden.


2.) Widersprüche
Natürlich ist der Kauf eines ausserirdischen Grundstücks nicht mit dem auf der Erde vergleichbar.

So gibt es beispielsweise das "Moon Treaty" der Vereinten Nationen von 1984. Dies untersagt ganz klar die Aneignung und kommerzielle Nutzung durch Firmen und Privatpersonen und schliesst damit die Gesetzeslücke.

Das "Moon Treaty" wurde jedoch nur von sechs der 185 Mitgliedstaaten der UNO unterzeichnet. Alle wichtigen Raumfahrnationen halten sich bis heute zurück, offiziell heisst es aus den USA, dass man mit der Unterschrift warten werden, wie sich die öffentliche Meinung zu diesem Thema entwickeln würde.

Ein "Venus Treaty" oder "Mars Treaty" existiert nicht - aufgrund der weiten Entfernung zur Erde schien dies den Verantwortlichen noch nicht nötig. Hier ist die Gesetzeslücke immer noch offiziell vorhanden.


3.) Fazit: Nicht so eng sehen
Unser Leben ist kompliziert genug.
Es gibt Gesetze, Gesetzeslücken, Gegengesetze, Gerichtsurteile, Paragrafenwüsten und am Ende kennt sich ohnehin niemand mehr aus.

Klar ist, der Kauf von Land auf einem anderen Planeten ist nicht vergleichbar mit dem eines Grundstücks auf der Erde.
Inwieweit die einmalige und höchst originelle Aktion des Dennis Hope im Jahre 1980 Rechtsicherheit bringen mag, ist ungewiss.

Sicher ist nur eines: Mond, Mars und Venus sind weit weg.
Wir empfehlen, die irdischen Probleme in den Griff zu bekommen und sich nicht noch intergalaktische zusätzlich zu schaffen.

Daher erstellt Ihnen die ASTROX GmbH ein professionelles, sehr dekoratives Zertifikat. Ein Schmuckstück an jeder Wand, der Gesprächsstoff auf der nächsten Party, das persönliche Geschenk zu zahlreichen Gelegenheiten.

Denn das wichtigste sind immer noch die Menschen hier auf der Erde: Ihre Familie, Ihre Freunde - und Sie selbst.

 

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service@mondmakler.de
Impressum:
"Mondmakler" ist ein Service der ASTROX GmbH, Hermann-Groeber-Str. 03, 85456 Wartenberg
Geschäftsführer: Holger Czajka, Thomas Hegenauer, AG München, HRB 139787, UID: DE813350084